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Angaben gem. § 5 TMG

FHS BesitzG UnternehmerG (haftungsbeschränkt)

Zollhafen 18
50678 Köln

vertreten durch L. Meister

AG Köln HRB B 109894

Kontakt : +49 221 65060543 fhs@email.de

 

FHS Aparthotel Hotel Suiten Bonn 0(49) 228 619 677 85 FAX 0(49) 228 377 89 320

Aennchenplatz 4 / Friesdorferstr. 2/10

53173 Bonn

AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbungsaufnahme

Geltungsbereich

     1.        Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern/Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel-Suiten-Bonn, vertreten durch die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH, Friesdorferstr. 8, 53173 Bonn.

     2.        Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH, Friesdorferstr. 8, 53173 Bonn, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

     3.        Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II.        Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

     1.        Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH, Friesdorferstr. 8, 53173 Bonn zustande. Der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

     2.        Vertragspartner sind die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH  und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

     3.        Alle Ansprüche gegen die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH beruhen.

III.        Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

     1.        Die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer in dem Haus Friesdorferstr. 2/Aennchenplatz 4, 53173 Bonn bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

     2.        Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH  zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH an Dritte.

     3.        Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

     4.        Die Preise können von der  FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbHGmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH dem zustimmt.

     5.     Rechnungen der  FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbHohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

     6.    Die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbHist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

     7.        Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH aufrechnen oder mindern.

IV.        Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

     1.        Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

     2.        Sofern zwischen der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

     3.        Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

     4.        Der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V.        Rücktritt der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH-Hotel Suiten Bonn

     1.        Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

     2.        Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

     3.        Ferner ist die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise, falls

                                 ·            höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

                                 ·            Zimmer/Appartements unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

                                 ·            die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH zuzurechnen ist;

                                 ·            ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

     4.        Bei berechtigtem Rücktritt der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI.        Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

     1.        Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Appartements.

     2.        Gebuchte Zimmer/Appartements stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

     3.        Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/des Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass die Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII.        Haftung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH

     1.        Die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH auftreten, wird die Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

     2.        Für eingebrachte Sachen haftet die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der  FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

     3.        Soweit dem Kunden auf einem Parkplatz der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

     4.        Weckaufträge werden von der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

VIII.        Schlussbestimmungen

     1.        Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Übernachtungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

     2.        Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH.

     3.        Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der GP Projekt GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der FHS Besitzgesellschaft Unternehmergesellschaft mbH.

     4.        Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

     5.        Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Hotel Suiten Bonn 0(49) 228 619 677 85 FAX 0(49) 228 377 89 318

Aennchenplatz 4 / Friesdorferstr. 2/10

53173 Bonn